Termine / Kosten

Die Terminvergabe findet telefonisch nach Absprache in den Räumen des IRS  in Mahlsdorf oder Prenzlauer Berg statt.

Eine Behandlungsstunde dauert 50 Minuten.

Bevor die eigentliche Therapie beginnt, finden probatorische Sitzungen statt, in denen die Problem- und Zielstellung für eine mögliche folgende Kurzzeit- oder Langzeittherapie eruiert, sowie eine therapeutische Beziehung hergestellt wird. Bei vorliegender Einwilligung des Patienten und einer stimmigen Beziehung, wird erst dann ein Therapieantrag an die Kassen formuliert und bei vorliegender Bewilligung mit der Psychotherapie begonnen.

Die Kosten werden bei approbierten Psychotherapeuten durch die Privatkassen, die Beihilfe und über Kostenerstattungsverfahren durch gesetzliche Krankenkassen übernommen.

  • Privatversicherte, Beihilfeberechtigte: Sofern Sie über eine private Krankenversicherung verfügen bzw. beihilfeberechtigt sind, übernimmt Ihr Versicherungsträger die Behandlungskosten für eine Psychotherapie in der Regel vollständig bzw. zu einem großen Anteil. Über das Verfahren Ihrer Kasse müßten Sie sich vor Aufnahme der Therapie selbständig informieren.
  • Selbstzahler: Als Selbstzahler haben Sie jederzeit die Möglichkeit, mein Behandlungsangebot in Anspruch zu nehmen. Dies eignet sich insbesondere dann, wenn Sie beispielsweise nur umgrenzte Probleme und Fragestellungen haben, d.h. nur wenige Stunden in Anspruch nehmen wollen oder unter einer Problematik leiden, deren Behandlungskosten von den Krankenkassen ohnehin nicht übernommen werden (z.B. Paarproblematik). Ein weiterer Vorteil ergibt sich daraus, dass die von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen in diesem Fall nicht in Ihren Krankenkassen-Unterlagen dokumentiert werden; dies schafft oft deutlich bessere Voraussetzungen für den Abschluss einer anstehenden Verbeamtung, Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung. Zu guter Letzt ersparen Sie sich im Falle einer eigenen Kostenübernahme natürlich lange Wartezeiten und umgehen die mit der Kostenübernahme durch die Krankenkassen verbundene, umfangreiche Bürokratie, was gerade bei akuten, drängenden Lebenskrisen ein wichtiges Kriterium sein kann. Die Kosten als Selbstzahler werden nach GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) abgerechnet.
  • Gesetzlich Krankenversicherte: Generell ist die Kostenübernahme durch die GKV nicht möglich. Bei Systemversagen (erfolgloser Suche eines zeitnahen Therapieplatzes) gibt es Kulanzentscheidungen der Kassen über eine Kostenübernahme. Hierzu muß der Patient bestimmte Bedingungen erfüllen, wie z.B. vorab eine Liste von Ablehnungen durch Kassentherapeuten vorlegen (Behandlerliste mit Datum, Uhrzeit, Ergebnis), sowie die Teilnahme an einer Sprechstunde eines Kassentherapeuten, der ein Formular (PTV11) ausfüllt, in dem eine Psychotherapie tatsächlich als indiziert beschrieben wird. Kassentherapeuten bieten solche Sprechstunden an, um zu prüfen, ob eine Behandlung notwendig ist und verweisen auf ihre eigene Warteliste oder aber schicken an andere Therapeuten weiter. Sollten Sie zeitnah keinen Kassentherapeuten finden und Ihre Krankenkasse kann Ihnen ebenso keinen Termin anbieten, können wir gemeinsam an die Kasse herantreten und eine Therapie begründen.

Trotz eines zunehmenden Bedarfs an Psychotherapie und oft monatelangen Wartezeiten auf einen Therapieplatz ist und bleibt die Anzahl der Kassensitze, d.h. der Therapeuten, die mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können, limitiert. Dies hängt mit der Bedarfsplanung in der bundesweiten psychotherapeutischen Versorgung zusammen und führt dazu, dass auch approbierte Psychotherapeuten oft jahrelang auf einen Kassensitz im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) warten müssen, um gesetzlich versicherte Patienten über deren Krankenkasse abrechnen zu können. Im Raum Berlin gibt es bis auf weiteres keine Zulassungen für Psychotherapeuten. Infolgedessen sind viele Psychologische Psychotherapeuten in Privatpraxen tätig.

Für weitere Fragen zur Kostenübernahme oder zum Procedere stehe ich Ihnen gern persönlich zur Verfügung.